Kirchgemeindeversammlung

«Die Kirchgemeindeversammlung wird gebildet aus den in der Kirchgemeinde stimmberechtigten Kirchgemeindemitgliedern, die an der Versammlung teilnehmen.» (Kirchenordnung §41)

Die Kirchgemeindeversammlung (KGV) findet in der Regel zwei Mal im Jahr statt. Das ist der Ort, wo jedes Kirchenmitglied ab dem 16. Lebensjahr mitbestimmen kann, wie das Leben und die Organisation in der Kirchgemeinde stattfindet.

Gewisse Unterlagen zur Kirchgemeindeversammlung werden jeweils einige Wochen zuvor im Netz publiziert. Die aktuellen Unterlagen zur Kirchgemeindeversammlung finden Sie hier:

keine Unterlagen