Todesfall
Nach dem Tod…
Der Verlust eines nahestehenden Menschen ist eine schmerzliche Erfahrung. Ihnen als Angehörige wird zugemutet, gleichzeitig Abschied nehmen zu müssen und die Beisetzung zu organisieren. Diese Zeit ist verbunden mit Trauer, Schmerz und vielen offenen Fragen. Auf diesem schweren Weg möchten wir Sie begleiten und Ihnen zur Seite stehen.
Beim Tod eines oder einer Angehörigen gehen Sie am besten so vor:
1. Nehmen Sie Kontakt mit der Einwohnergemeinde Uerkheim auf.
2. Nehmen Sie Kontakt mit dem Pfarramt auf.
Ein wichtiger Teil des Abschieds sind der Abdankungsgottesdienst und die Beisetzung. Der Gestaltungsspielraum für eine Abdankung ist gross. Besondere Wünsche werden nach Möglichkeit erfüllt. In der Regel finden Abdankungen von Mittwoch bis Freitag statt. Ausnahmefälle sind direkt mit dem Pfarramt abzusprechen. Wir sind froh, wenn Sie bald mit dem Pfarramt Kontakt aufnehmen.
Am Sonntag wird im Gottesdienst noch einmal des verstorbenen Gemeindegliedes gedacht.
Für die Beisetzung, Vergabe des Grabplatzes und alles, was mit der Aufbahrung und dem Friedhof zusammenhängt, ist die Einwohnergemeinde zuständig.
Und nach der Abdankung?
Auch nach der Abdankung steht Ihnen das Pfarramt selbstverständlich im Rahmen der Seelsorge zur weiteren Begleitung in der Trauer zur Seite. Melden Sie sich dazu ohne zu Zögern beim Pfarramt.
Im Sterben…
Wir sind für Sie da, auch und gerade im Sterben. Scheuen Sie sich auch als Angehörige nicht, das Pfarramt zu informieren. Aus Datenschutzgründen erhaltet die Kirche von Spitälern, Heimen und Spitex keine Informationen mehr.
Zudem ist die Reformierte Kirche in allen medizinischen Institutionen mit Seelsorgern und Seelsorgerinnen präsent, die Sie rufen können.
Vor dem Sterben…
Es ist unangenehm, aber sinnvoll, sich mit dem Thema Sterben und Tod zu befassen. Wenn Sie Ihre Wünsche betreffend Abdankungsgottesdienst bereits jetzt mit dem Pfarramt besprechen möchten, können Sie sich jederzeit melden.
Abdankung für Nichtmitglieder
Abdankungen für eine verstorbene Person, die nicht Mitglied der Kirche ist, sind Ausnahmen, über die das Pfarramt in Absprache mit der Kirchenpflege entscheidet.
Jesus sagt: «Fürchte dich nicht! Ich bin der Erste und der Letzte und der Lebendige; ich war tot und siehe, ich lebe in alle Ewigkeit, und ich habe die Schlüssel zum Tod und zur Unterwelt.»
Offenbarung 1,17-18
Informationen der Reformierten Landeskirche Aargau
Palliative Care / Sterbebegleitung
Abdankung / Tod / Sterben